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   VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98   

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VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98 (https://dejure.org/1998,8369)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.1998 - VfGBbg 7/98 (https://dejure.org/1998,8369)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 1998 - VfGBbg 7/98 (https://dejure.org/1998,8369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 2; ArbGG, § 72a Abs. 1; ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 2
    Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung; Bundesgericht; Arbeitsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 46 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 295 (Ls.)
  • NZA 1998, 1300
  • NJ 1999, 33 (Ls.)
  • DÖV 1999, 395
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Das Gebot der vorgängigen Erschöpfung des Rechtsweges kann zwar unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit Einschränkungen erfahren, wenn der Rechtsbehelf offensichtlich aussichtslos ist (BVerfG a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 16, 1, 2 f.).

    Einem Beschwerdeführer ist jedoch zuzumuten, sich auch einer fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeit zu bedienen, deren Erfolgsaussicht ungewiß ist, solange sie nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BVerfGE 16, 1, 3; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 30/96 -, S. 8 des Entscheidungsumdrucks).

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 483/95

    Ordentliche Kündigung wegen falscher Beantwortung der Frage nach Stasi-Mitarbeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Auch das BAG hat in vergleichbarem Zusammenhang - und ebenfalls zu § 1 Abs. 2 KSchG - ausgeführt, da die Bewährung im öffentlichen Dienst der Nach-Wende-Zeit im Rahmen der Kündigungsentscheidung mit zu berücksichtigen sei (BAG, NJ 1996, 668, 670; vgl. auch NJ 1997, 52 ).

    Immerhin hat das LAG ausgeführt, daß insoweit die zu den Sonderkündigungstatbeständen des Einigungsvertrages entwickelten Grundsätze anwendbar seien (S. 10 des Urteils), während das BAG wiederholt betont hat, daß die genannten Kündigungstatbestände nicht ohne weiteres vergleichbar seien (vgl. BAG, NJ, 1997, 606, 607; s. auch BAG, NJ 1996, 668, 669; NJ 1997, 52 und VIZ 1998, 284).

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 552/95

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen mangelnder persönlicher Eignung -

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Auch das BAG hat in vergleichbarem Zusammenhang - und ebenfalls zu § 1 Abs. 2 KSchG - ausgeführt, da die Bewährung im öffentlichen Dienst der Nach-Wende-Zeit im Rahmen der Kündigungsentscheidung mit zu berücksichtigen sei (BAG, NJ 1996, 668, 670; vgl. auch NJ 1997, 52 ).

    Immerhin hat das LAG ausgeführt, daß insoweit die zu den Sonderkündigungstatbeständen des Einigungsvertrages entwickelten Grundsätze anwendbar seien (S. 10 des Urteils), während das BAG wiederholt betont hat, daß die genannten Kündigungstatbestände nicht ohne weiteres vergleichbar seien (vgl. BAG, NJ, 1997, 606, 607; s. auch BAG, NJ 1996, 668, 669; NJ 1997, 52 und VIZ 1998, 284).

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Ein solcher Rechtssatz aber stünde, worauf der Prozeßbevollmächtigte der Beschwerdeführerin selbst hingewiesen hat, im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG, wonach maßgeblicher Bezugszeitpunkt der Ausspruch der Kündigung ist (BVerfGE 92, 140, 155; vgl. auch BVerfG, LKV 1998, 141).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Als "aussichtslos" stellt sich die weitere Prozeßführung dann dar, wenn im Hinblick auf eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung im konkreten Einzelfall eine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung völlig ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerfGE 9, 3, 7; 78, 155, 160).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Als "aussichtslos" stellt sich die weitere Prozeßführung dann dar, wenn im Hinblick auf eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung im konkreten Einzelfall eine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung völlig ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerfGE 9, 3, 7; 78, 155, 160).
  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Zum Rechtsweg gehört auch die auf eine Divergenz gestützte Nichtzulassungsbeschwerde nach §§ 72a Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 2 Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG - (vgl. BVerfG, NJW 1996, 45 und Beschluß vom 18. März 1998 - 1 BvR 1759/96 - s. auch VerfGH Berlin, LVerfGE 5, 30, 33 f.).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Immerhin hat das LAG ausgeführt, daß insoweit die zu den Sonderkündigungstatbeständen des Einigungsvertrages entwickelten Grundsätze anwendbar seien (S. 10 des Urteils), während das BAG wiederholt betont hat, daß die genannten Kündigungstatbestände nicht ohne weiteres vergleichbar seien (vgl. BAG, NJ, 1997, 606, 607; s. auch BAG, NJ 1996, 668, 669; NJ 1997, 52 und VIZ 1998, 284).
  • BVerfG, 01.10.1997 - 1 BvR 454/95

    Kammerentscheidungen zu "Sonderkündigungsvorschriften für den öffentlichen Dienst

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Ein solcher Rechtssatz aber stünde, worauf der Prozeßbevollmächtigte der Beschwerdeführerin selbst hingewiesen hat, im Widerspruch zur Rechtsprechung des BVerfG, wonach maßgeblicher Bezugszeitpunkt der Ausspruch der Kündigung ist (BVerfGE 92, 140, 155; vgl. auch BVerfG, LKV 1998, 141).
  • VerfG Brandenburg, 20.02.1997 - VfGBbg 30/96

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - hier: Nichtaufnahme eines

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 7/98
    Einem Beschwerdeführer ist jedoch zuzumuten, sich auch einer fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeit zu bedienen, deren Erfolgsaussicht ungewiß ist, solange sie nicht von vornherein aussichtslos erscheint (vgl. BVerfGE 16, 1, 3; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. Februar 1997 - VfGBbg 30/96 -, S. 8 des Entscheidungsumdrucks).
  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

  • BVerfG, 18.03.1998 - 1 BvR 1759/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen früherer Tätigkeit für das MfS der

  • BAG, 22.11.1979 - 3 AZN 24/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Divergenzrevision - Formerfordernisse für

  • VerfG Brandenburg, 16.10.1997 - VfGBbg 26/97

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen wirksamer

  • VerfG Brandenburg, 20.11.1997 - VfGBbg 33/97

    Rechtswegerschöpfung

  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 4/19

    Verwerfung einer mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen

    Bestehen hingegen lediglich mehr oder weniger gewichtige Zweifel, ob ein Rechtsbehelf zulässig ist, muss ein Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 45 Abs. 2 VerfGGBbg grundsätzlich davon Gebrauch machen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 18. September 2015 - VfGBbg 14/15 - und vom 17. September 1998 - VfGBbg 7/98 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 2/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Untersuchungshaft; Rechtswegerschöpfung;

    Bestehen hingegen lediglich mehr oder weniger gewichtige Zweifel, ob ein Rechtsbehelf zulässig ist, muss ein Beschwerdeführer vor der Erhebung der Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf § 45 Abs. 2 VerfGGBbg grundsätzlich davon Gebrauch machen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 18. September 2015 - VfGBbg 14/15 - und vom 17. September 1998 - VfGBbg 7/98 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 24/04

    Strafprozeßrecht; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung

    Eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtsweges (§ 45 Abs. 2 VerfGGBbg) ist nicht möglich, da sich der Beschwerdeführer durch die Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl der Möglichkeit fachgerichtlichen Rechtsschutzes selber begeben hat und der Einspruch gegen den Strafbefehl auch nicht völlig aussichtslos war (vgl. zu den Anforderungen an eine Vorabentscheidung des Landesverfassungsgerichtes im Falle der Rücknahme des fachgerichtlichen Rechtsbehelfs: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 17. September 1998 - VfGBbg 7/98 -, LVerfGE 9, 83, 86 ff.).
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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 16.09.1999 - VfGBbg 7/98   

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VerfG Brandenburg, 16.09.1999 - VfGBbg 7/98 (https://dejure.org/1999,24265)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.1999 - VfGBbg 7/98 (https://dejure.org/1999,24265)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 1999 - VfGBbg 7/98 (https://dejure.org/1999,24265)
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